Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 2275/06

Tenor

Der Antrag wird einschließlich des Prozesskostenhilfegesuchs abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt.


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