Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 1594/07

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 15. Januar 2007 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 16. März 2007 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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