Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 1649/07

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 4842/07 anhängigen Anfechtungsklage der Antragstellerin zu 1. und der unter demselben Aktenzeichen anhängigen Anfechtungsklage des Antragstellers zu 2. gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 16. November 2006 - Reg.-Nr.: 00-00-0000/06 - für den Neubau eines Hotels mit 402 Betten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück G1 bis G2 (Gstraße 0) in E wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.