Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 5019/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der au-ßergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tra-gen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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