Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 2703/07

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 25. April 2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Sprungrevision wird zugelassen.


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