Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 6268/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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