Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 25/07

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 7. November 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 4. Dezember 2006 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 25. Oktober 2006 eine weitere Beihilfe in Höhe von 134, 84 Euro zu gewäh-ren. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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