Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 6518/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 26. Januar 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 22. November 2006 verpflichtet, der Klägerin die unter dem 17. Januar 2005 beantragte Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Am I 3b in E zu erteilen. Die Zulässigkeit von bauordnungsrechtlichen Auflagen zum Hochwasserschutz auf dem Vorhabengrundstück bleibt unberührt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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