Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2090/07

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle eines Oberstudiendirektors - als Leiter eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums -, Bes.Gr. A 16 BBesO, am Weiterbildungskolleg der Stadt E, Abendgymnasium E, mit einem Mitbewerber des Antragstellers zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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