Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 904/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E vom 25. August 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 6. Februar 2007 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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