Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 76/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregie-rung e vom 10. November 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 13. Dezember 2006 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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