Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 5104/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 20. Juli 2005 und des Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2005 verpflichtet, den von der Klägerin unter dem 17. Dezember 2003 ge-stellten Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen in der Stadt E, G1 und G2 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu be-scheiden.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, welche sie jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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