Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 2394/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Rückgabebescheides vom 1. März 2007 verpflichtet, die Bauvoranfrage der Klägerin vom 15. Dezember 2006 für die Errichtung eines Fachmarktes für Tiernahrung mit 57 Stellplätzen auf dem Grundstück Xstraße 30 in E, Gemarkung G1, Flurstücke 59, 229, 232, 243 und 259 positiv zu be-scheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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