Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 1099/08

Tenor

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 4768/08 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 1. Juli 2008 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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