Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 3691/08

Tenor

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2008 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides desselben vom 15. April 2008 verpflichtet, der Klägerin auf die Anschaffung des Fertigimpfstoffs Gardasil gemäß ärztlicher Verordnung vom 22. November 2007 Beihilfe in Höhe von 127,25 EUR zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20, EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.