Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 529/08

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die fünf freien Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen nicht mit den Beigeladenen zu 1., 3., 4. und 5. zu besetzen und dem Beigeladenen zu 2. eine dieser Stellen nicht zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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