Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 6239/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurück-genommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä-gerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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