Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 5367/08

Tenor

Der Elternbeitragsbescheid des Beklagten vom 25. Juni 2008 wird aufgehoben, soweit ein 191,00 Euro übersteigender Elternbeitrag er-hoben wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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