Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 909/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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