Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 970/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Aus-nahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro fest-gesetzt.


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