Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 2066/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 8. Januar 2008 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 20. Dezember 2007 hin eine Kopie des Sachverständigengutachtens E im selbstständigen Beweisverfahren „Deichverband E1/A ./. Ingenieurbüro S“ vor dem Landgericht Düsseldorf zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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