Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1134/08

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die beiden ausgeschriebenen Stellen für Fachbereichsleite-rinnen/Fachbereichsleiter in den Fachbereichen a und b (Bes.-Gr. A 16 BBesG) beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen nicht mit dem Beigeladenen zu 1. zu besetzen und dem Beigeladenen zu 2. eine dieser Stellen nicht zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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