Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 575/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 16. November 2007 gegen die immissionsschutzrechtliche Ge-nehmigung der Antragsgegnerin vom 30. April 2007 wird zum 1. Juni 2009 wiederhergestellt; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antrag-stellers tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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