Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 12 K 3477/08

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14. April 2008 verpflichtet, die Kosten für die wirtschaftlichste Beför-derung der Tochter T zum Städtischen Gymnasium in N im Schuljahr 2008/2009 zu überneh¬men.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungen in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klä-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.