Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 34 K 4425/08.PVL

Tenor

Die vom 3. bis 5. Juni 2008 in der Dienststelle des Beteiligten zu 2. durchgeführte Wahl des Beteiligten zu 1. ist ungültig.

Der Beteiligte zu 2. wird aufgefordert, dem Vorsitzenden binnen zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses der Fachkammer drei wahlberechtigte Beschäftigte zu benennen, die gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 LPVG als Wahlvorstand für die Neuwahl des Beteiligten zu 1. eingesetzt werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.