Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 2335/08

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden der Widerrufs- und Erstattungsbescheid vom 8. Oktober 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 11. Februar 2008 insoweit aufgehoben, als darin die Zuwendungs-bescheide vom 2. Dezember 2003 und 4. Dezember 2005 in Höhe eines 104.482,35 Euro übersteigenden Betrages widerrufen werden und die Klägerin zur Zahlung eines 104.482,35 Euro übersteigenden Betrages verpflichtet wird.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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