Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 4620/08.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Klage der Klägerin zu 2. gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juli 2008 (Gz. 0 000 000 – 163) betrifft. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürften die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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