Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 8240/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 20. November 2008 verpflichtet, der Klägerin die Hundesteuer gemäß ihrem Antrag vom 2. September 2008 für 1 Jahr auf ¼ zu ermäßigen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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