Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 1794/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es hinsichtlich der Klägerin zu 1.) für erledigt erklärt worden ist.

Die der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen erteilte Baugenehmi-gung vom 12./22. Dezember 2003 zur Errichtung von 2 Windenergie-anlagen in der Gemarkung G1, Flurstücke 715/717 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung E vom 28. März 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Be-klagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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