Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 188/09

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Umsetzung der Beigeladenen gemäß Verfügung vom 28.01.09 rückgängig zu machen und es wird der Antragsgegnerin untersagt, bis zu einer in einem erneuten Auswahlverfahren zu treffenden Entscheidung der Beigeladenen im Amt 40 Aufgaben zu übertragen, die solche der Amtsleitung oder stellvertretenden Amtsleitung sind.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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