Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 34 K 3147/08.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Übertragung der Leitung des Ausbil-dungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen, Fachbereich Pfle-ge, als Zusatzaufgabe auf den Leiter des Bildungszentrums der Mitbestimmung des Antragstellers nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LPVG NRW (Eingruppierung) unterliegt.

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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