Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3166/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass das an den Kläger gerichtete Hausverbot des Leiters der Gedenkhalle P vom 27. Januar 2008 rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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