Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 230/09

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Klageverfahren 22 K 1623/09 verpflichtet, die in der der Antragstellerin erteilten Duldung enthal¬tene Auflage „Wohnsitznahme nur im Stadtgebiet O erlaubt“ da¬hingehend abzuändern, dass ihr eine Wohnsitznahme auch im Stadt¬gebiet C erlaubt ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt.


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