Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 4084/08

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Juni 2008 verpflichtet, die Klägerin zu der Prüfung zum Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten – endgültig – zuzulassen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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