Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 3314/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten für jeden Kostengläubiger gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Be-trages vorläufig vollstreckbar.


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