Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 K 7462/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,- Euro abzuwenden, sofern nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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