Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1035/09

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Abschiebung der Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren 7 K 2676/09 auszusetzen und ihr für diesen Zeitraum eine Duldungsbescheinigung auszustellen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.