Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 3119/08

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als ob er am 19. November 2007 in ein nach der Besoldungsgruppe A 12 BBesO bewertetes Amt befördert worden wäre.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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