Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 8825/08

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah-ren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Si-cherheit in derselben Höhe leistet.


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