Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1840/09.A

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung der An-tragstellerin nach Griechenland vorläufig für die Dauer von sechs Monaten auszusetzen. Soweit bereits eine Abschiebungsanord-nung erlassen und der zuständigen Ausländerbehörde überge-ben wurde, wird der Antragsgegnerin aufgegeben, dieser mitzu-teilen, dass eine Abschiebung der Antragstellerin nach Grie-chenland vorläufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durch-geführt werden darf.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Antragstellerin wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe be-willigt und Rechtsanwalt G aus I mit der Ma߬gabe beigeordnet, dass hierdurch keine höheren Kosten entste¬hen als im Falle der Beauftragung eines in O oder am Ge¬richtssitz ansässigen Rechtsanwalts.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.