Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3202/09

Tenor

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen