Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 5600/08

Tenor

Die Einrichtung der Tempo 30-Zone ab der Ler Straße auf der Tallee, L1straße und der U Straße bis zu de¬ren Ende in E wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, die Verkehrszeichen 274.1 für diesen Streckenabschnitt zu entfernen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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