Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 K 3762/08

Tenor

1. Der Zurruhesetzungsbescheid des Leiters der Niederlassung C vom 27. Dezember 2007 und der zugehörige Widerspruchsbescheid vom 17. April 2008 werden aufgehoben.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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