Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 8897/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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