Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 5686/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll¬streckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin¬terlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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