Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 2976/09

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 14. April 2009 wird aufgehoben soweit darin ein Betrag von mehr als 880,59 Euro gefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 41 % und der Beklagte zu 59 %.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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