Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 3716/09

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seines Leis-tungsbescheides vom 23. April 2009 und unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 2. Juni 2009 verpflichtet, für den Waldorfkindergarten S einen weiteren Betriebskostenzuschuss von 10.560,50 Euro zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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