Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 1052/10

Tenor

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten vom 13. Januar 2010 in der Fassung der Änderungsgenehmigung vom 5. Mai 2010 sowie die Nachtragsbaugenehmigung vom 6. Mai 2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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