Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 8033/08

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Lan¬de-sam¬tes für Besoldung und Versorgung für das Land Nordrhein-West-falen vom 23. Juli 2008 und dessen Widerspruchsbescheides vom 17. Oktober 2008 verpflichtet, der Klägerin Witwengeld nach dem ver-storbenen Oberregierungsrat O zu ge¬währen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin für das Vorverfahren wird für not¬wen¬dig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig voll¬streckbar.


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