Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 195/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreck¬bar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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